Öffentliche Sozialhilfe, Anwendungsbereiche

Die öffentliche Sozialhilfe (in den folgenden Ausführungen als Sozialhilfe bezeichnet) bietet Menschen in der Schweiz, die sich in einer Notlage befinden, verfassungsmässigen Schutz auf Hilfe. Die Hilfe umfasst materielle und persönliche Hilfe. 

Menschen, die in der Schweiz an einem Wohnort angemeldet sind, erhalten Hilfe am Wohnort. Menschen, die nicht in der Schweiz angemeldet sind, erhalten Hilfe am Ort, wo sie sich aufhalten; am sogenannten Aufenthaltsort.

Je nach Personengruppe sind Art und Form der Hilfe anders ausgestaltet. Entscheidend ist das Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen und Erlasse, die für die jeweilige Person respektive Personengruppe gilt. 

Der Bund delegiert die Regelung der Sozialhilfe an die Kantone. Die Gemeinden sind für den Vollzug zuständig. Nebst den Vorgaben des Bundes und der Kantone, gelten daher auch Regelungen am Wohnort.

Die Bedeutung und der Geltungsbereich der Sozialhilfe ist in Kapitel A.1 Erläuterungen a und b Skos erklärt.

Auf der Webseite Charta Sozialhilfe Schweiz ist eine Broschüre online erhältlich, die die Sozialhilfe kurz erklärt.