FZA Freizügigkeitsbkommen

Im Abkommen zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliederstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA) wird das Aufenthaltsrecht von Staatsangehörigen von Mitgliederstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EU) geregelt.

Das bedeutet u.a.:

Die Schweiz hat das Aufenthaltsrecht in EU-Staaten geregelt.

Daraus leitet sich u.a. ab:

Schweizerinnen und Schweizern ist der Aufenthalt in EU-Staaten möglich.

In den letzten Jahren haben die Fragen der Zuwanderung und des Aufenthalts von ausländischen Personen in der Schweiz zugenommen. Bund, Kantone und Gemeinden schenken dieser Entwicklung besondere Beachtung.