Bezugsberechtigte, Leistungen (MVG)

Bezugsberechtigt sind Personen, die für den Bund Sicherheits- und Friedensdienste leisten, insbesondere im Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie bei Einsätzen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, friedenserhaltenden Aktionen und weiteren Diensten.

Die Militärversicherung (MV) übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen bei Krankheit und Unfall sowie für Eingliederungsmassnahmen (einschliesslich Umschulungen). Zudem richtet sie Taggelder und Renten bei Arbeits- und Erwerbsausfall aus und deckt die Risiken von Invalidität und Tod. Sie kann auch Hilflosenentschädigungen (HILO) sowie Umschulungskosten übernehmen.

Ein Anspruch auf Betreuungskosten besteht, wenn die dienstleistende Person mit eigenen Kindern unter 16 Jahren im gleichen Haushalt lebt und der Dienst mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage dauert; vgl. Kapitel EO Erwerbsersatzordnung.