Wenn Angaben zu Einkommen und Vermögen vorliegen, ist wie folgt vorzugehen:
URL
ZGB (Gesetz)
D.4.3 SKOS (Verwandtenunterstützung)
Praxishilfe SKOS (Berechnung)
Praxishilfe SKOS (Auswirkungen des revidierten Rechts auf den Kindesunterhalt)