Medizinische Gutachten IV
Nach Einreichung eines IV-Gesuchs prüft die IV-Stelle den Leistungsanspruch. Sie beschafft die erforderlichen Informationen zum Gesundheitszustand und holt gegebenenfalls medizinische Gutachten ein.
Die IV-Stelle informiert die versicherte Person schriftlich, wenn sie ein Gutachten für notwendig hält, und eröffnet ihr die Fragen an die Sachverständigen. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Gutachtens können zusätzliche Fragen eingebracht werden.
Im Sozialhilfebezug kommt es vor, dass die IV-Stelle ein Gesuch ablehnt und die betroffene Person in der Einsprache geltend macht, die relevanten Abklärungen seien unzureichend erfolgt.
Daher ist es wichtig, bereits im IV-Antrag alle wesentlichen Gründe darzulegen und allfällige Fragen für die medizinische Abklärung frühzeitig einzubringen.
Personen, die für ein Gutachten bei einer medizinischen Abklärungsstelle persönlich erscheinen müssen, können notwendige Zusatzkosten bei der IV geltend machen.