Kinderzulage

Die Kinderzulage wird ab dem Geburtsmonat bis zum Monat des 16. Geburtstags ausbezahlt. Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, erhalten sie bis zum 20. Geburtstag.

Besteht bereits ab dem 15. Geburtstag Anspruch auf eine Ausbildungszulage, entfällt die Kinderzulage.

Die Auszahlung erfolgt an den erwerbstätigen Elternteil über den Arbeitgeber. Sind die Eltern nicht erwerbstätig, kann die Kinderzulage bei den kantonalen Ausgleichskassen beantragt werden.

Leben die Eltern nicht im gleichen Haushalt oder hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist in der Regel derjenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind überwiegend lebt bzw. der die elterliche Sorge innehat.

Die Kinderzulage beträgt ab dem 01. Januar 2026 mindestens 215 Franken pro Monat und Kind; die Kantone können höhere Ansätze festlegen. Beispielsweise bezahlt der Kanton Aargau seit 01. Januar 2026 Fr. 225.00 für Kinderzulagen.

Die Informationsstelle AHV/IV informiert über die Familienzulagen.