KV mit eingeschränkter Wahl

Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer sind HMO-Versicherungen (HMO = Health Maintenance Organization) und das Hausarzt-Modell. Die Vergünstigungen beziehen sich auf die obligatorische Krankenversicherung; vgl. Kapitel Einschränkung der freien Arztwahl.

HMO-Modell: Die Behandlung findet für gewöhnlich in einem Zentrum statt, beispielsweise in einer Gruppenpraxis mit verschiedenen Ärzten.

Hausarzt-Modell: Bei einem Hausarztmodell ist eine Person verpflichtet, immer zuerst die zugewiesene Ärzteschaft aufzusuchen. Sie entscheidet über die Überweisung an eine spezialisierte Fachstelle. 

Telmed-Modell: Verschiedene Krankenversicherungen bieten Telefonmodelle an. Dies gehört zu den alternativen Versicherungsmodellen in der Grundversicherung. Bei Telmed ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Das bedeutet: Bei Gesundheitsproblemen muss immer zuerst die telefonische Beratungsstelle der Krankenversicherung kontaktiert werden.

Die Krankenversicherung entscheidet über die anerkannten Ärzteschaften im Rahmen ihrer Modelle. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen.

Ob ein Wechsel in eine Krankenversicherung mit eingeschränkter Wahl zielführend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab; vgl. Kapitel Wechsel in eine günstige Krankenversicherung.