Gebühren bei Verlust eines Personalausweises
Hat eine unterstützte Person ihren Ausweis verloren und benötigt sie daher einen neuen, fallen die Leistungen in die Positionen des Grundbedarfs (GBL). Die Kosten können in begründeten Fällen vorschussweise bezahlt werden. Die Rückzahlung der bezahlten Leistung ist mit Rückerstattungsverpflichtung sicherzustellen.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.