Säule 3b, freie Selbstvorsorge
Die freie Selbstvorsorge 3b umfasst unter anderem persönliches Sparen, Sparhefte, Versicherungen und Anlagen.
Über Sparguthaben kann grundsätzlich frei verfügt werden, jedoch unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Je nach Bank oder Versicherung kann ein vorzeitiger Rückkauf zu Verlusten führen. Dies ist aus Sicht der Sozialhilfe nicht relevant. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind Eigenmittel vor dem Bezug von Sozialhilfe für den Lebensunterhalt einzusetzen.
Unterstützte Personen haben Einsicht in ihre Versicherungsunterlagen zu geben und einen möglichen Rückkauf und -wert abzuklären.