Hinterlegung der Nummernschilder

Personen, die keinen sozialhilferechtlichen Grund für die Nutzung eines Motorfahrzeugs vorzuweisen haben, können zur Hinterlegung der Nummernschilder beim Strassenverkehrsamt aufgefordert werden. 

Bevor diese Massnahme angeordnet wird, müssen verschiedene Faktoren abgeklärt werden. Eine Anordnung zur Hinterlegung der Nummernschilder kommt in Frage, wenn das Fahrzeug nicht zwingend für die Zielerreichung in der Sozialhilfe notwendig ist, der betroffenen Person aufgrund der Betriebskosten nicht mehr genug Geld für die Deckung ihres Lebensbedarfs bleibt und/oder wenn sie sich durch die Nutzung eines Motorfahrzeugs verschuldet. Auch darf das Fahrzeug keinen Vermögenswert mehr haben, der für den Lebensunterhalt zu verwenden ist.

Über die Hinterlegung der Nummernschilder entscheidet das zuständige Sozialhilfeorgan.

Personen, die ein Motorfahrzeug nutzen oder nutzen wollen, kann das Merkblatt Motorfahrzeug und Sozialhilfebezug und der Fragebogen und Antrag für die Nutzung eines Motorfahrzeugs abgegeben werden.