Familienverband

Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Familien mit minderjährigen Kindern wird der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) von der Anzahl Personen im Haushalt abhängig gemacht; er wird anteilig berechnet. 

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. 

Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

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SKOS-Praxisbeispiel

Wie wird die Sozialhilfe für eine Bauernfamilie berechnet?

SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen b

Unterstützungseinheit

SKOS-RL, Kapitel C.3.1

Grundbedarf im Allgemeinen