Familienverband
Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Familien mit minderjährigen Kindern wird der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) von der Anzahl Personen im Haushalt abhängig gemacht; er wird anteilig berechnet.
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden.
Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.
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Wie wird die Sozialhilfe für eine Bauernfamilie berechnet?
SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen b
Unterstützungseinheit
Grundbedarf im Allgemeinen