Familienverband
Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Familien mit minderjährigen Kindern wird der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) von der Anzahl Personen im Haushalt abhängig gemacht. Es gelten die Ansätze nach Kapitel C.3.1 Abs. 2 Skos (Grundbedarf im Allgemeinen).
| Personengruppe | Berechnung |
|---|---|
Familie |
|
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.