Erlassendes Sozialhilfeorgan
In einer Verfügung muss erkennbar sein, welches Entscheidungsorgan die Verfügung erlässt.
Beispiele
Fürsorgebehörde
Sozialbehörde
Sozialhilfebehörde
Sozialkommission
Sozialhilfekommission
Gemeinderat
Teilweise sind die Bezeichnungen bereits in den Sozialhilfegesetzen festgelegt. So wird das Entscheidungsorgan in einigen Kantonen als Sozialbehörde, in anderen als Sozialhilfebehörde bezeichnet.
Soweit die Bezeichnungen im Ermessen der Gemeinden liegen, werden sie von diesen in den Gemeindereglementen und/oder im Organisationsreglement der Sozialbehörde festgelegt.