Erlassendes Sozialhilfeorgan

In einer Verfügung muss erkennbar sein, welches Entscheidungsorgan die Verfügung erlässt.

Beispiele

  • Fürsorgebehörde

  • Sozialbehörde

  • Sozialhilfebehörde

  • Sozialkommission

  • Sozialhilfekommission

  • Gemeinderat

Teilweise sind die Bezeichnungen bereits in den Sozialhilfegesetzen festgelegt. So wird das Entscheidungsorgan in einigen Kantonen als Sozialbehörde, in anderen als Sozialhilfebehörde bezeichnet.

Soweit die Bezeichnungen im Ermessen der Gemeinden liegen, werden sie von diesen in den Gemeindereglementen und/oder im Organisationsreglement der Sozialbehörde festgelegt.