Informationspflicht
Sozialhilfeorgane haben antragstellende und unterstützte Personen schriftlich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und auf die Folgen von Pflichtverletzungen hinzuweisen.
Dies erfolgt u.a. mittels Informationen und Merkblättern.
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Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe
SKOS-RL, Kapitel A.4.2 Abs. 6 und 7
Schutz der Rechte im Verfahren