Merkblätter

Sozialhilfeorgane haben antragstellende und unterstützte Personen schriftlich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und auf die Folgen von Pflichtverletzungen hinzuweisen. Dies tun sie u.a. mit Merkblätter. 

Merkblätter beantworten oft gestellte Fragen über die Sozialhilfe und den Sozialhilfebezug.

Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Merkblätter zum Einsatz. 

Im Unterschied zu Informationen wird erwartet, dass die Personen ihre Kenntnisnahme sowie ihr Einverständnis in schriftlicher Form bestätigen.

Diese Handlungshilfe enthält allgemeine Informationen sowie solche mit Bezug zu mehreren Kapiteln. Weitere Informationen finden sich bei den jeweiligen Themen. Sämtliche Unterlagen sind in der Rubrik Vorlagen A–Z abgelegt.

URL

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SKOS-RL, Kapitel A.4.2 Abs. 6 und 7

Schutz der Rechte im Verfahren