Vollmacht, Entbindung von der Schweigepflicht
Für Informations- und Dokumentenaustausch und Akteneinsicht ist eine Vollmacht und Entbindung von der Schweigepflicht notwendig.
Antragstellende und unterstützte Personen ermächtigen Sozialhilfeorgane, von sich aus Informationen und Unterlagen anzufordern, soweit dies notwendig ist.
Sozialversicherungen haben teilweise eigene Vorlagen. Einige Arten von Vollmachen sind in den folgenden Kapiteln erklärt.
Diese Dateien sind geschützt und stehen Ihnen erst nach dem Login zur Verfügung.
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Entbindung von der ärztlichen Schweigepflichtdocx
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Vollmacht für Auskunft und Akteneinsichtdocx
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Vollmacht für Casino und Glücksspieledocx
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Vollmacht für Direktzahlungendocx
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Vollmacht für PostFinance und Bankendocx
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Vollmacht für Sozialhilfen bei Fallübergabedocx
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Vollmacht für spezifische Anfragendocx
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Vollmacht für vertrauenszahnärztliche Abklärungdocx
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Vollmacht für vertrauensärztliche Abklärungdocx
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Vollmacht für Vertretungendocx
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Vollmacht für Behörden und amtliche Stellendocx
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Entbindung vom Amtsgeheimnis durch SHBdocx
Die Vorlagen für die Erstellung eigener Dokumente sind bewusst ausführlich gehalten. Vorhandene Varianten lassen sich einfacher entfernen als ergänzen.
Die blauen und orangen Markierungen zeigen, wo kommunale Sprachregelung und Beiträge sowie kantonale Rechtsgrundlagen zu ergänzen sind.
Die Sozialhilfeunterstützung RINKE GmbH unterstützt Sie gerne bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Vorlagen und Richtlinien.