Abklärung und Integration
Abklärung und Integration sind Teil der persönlichen Hilfe nach Kapitel B.1 Abs. 1 Skos (Zweck der persönlichen Hilfe) und setzen ein, wenn die unterstützte Person die Ziele der Sozialhilfe weder selbständig noch mit Hilfe von dritter Seite bewältigen kann.
Mit Abklärungs- und Integrationsmassnahmen werden verschiedene Ziele in der Sozialhilfe verfolgt. Oberstes Ziel bleibt die Integration in den regulären Arbeitsmarkt und damit die wirtschaftliche Verselbständigung einer unterstützten Person.
Berufliche Integrationsmassnahmen dienen dazu, Fertigkeiten und Stärken einer unterstützten Person herauszufinden und entsprechende Einsatzgebiete im regulären Arbeitsmarkt zu ermitteln. Auch wird Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Stellen und der Gestaltung von Bewerbungsunterlagen angeboten.
Soziale Integrationsmassnahmen sichern die Teilnahme am sozialen Leben und verbessern belastenden Lebenssituationen. Durch den Einsatz gezielter Massnahmen werden unentbehrliche Fähigkeiten geübt. Dies kann beispielsweise das regelmässige Aufstehen, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit betreffen.
Einer unterstützten Person, die sich nicht oder noch nicht in den regulären Arbeitsmarkt integrieren kann, werden auch Instrumente angeboten, die darauf abzielen, der Ausgrenzung und der Vereinsamung entgegenzuwirken. Die Verbesserung der Selbständigkeit, die Stärkung des Selbstbewusstseins und die Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und die Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft sind dabei wichtige Faktoren.
Berufliche und soziale Integrationsmassnahmen können ineinander übergehen, weil sich die Situation einer unterstützten Person verändern kann. Zweck und Ziel von Integrationsmassnahmen sind unterschiedlich. Daher ergeben sich verschiedene Arten von Integrationsmassnahmen, die in den folgenden Kapiteln näher erklärt sind.
Die Sozialhilfeorgane stellen nach Kapitel A.2 Abs. 1 Skos (Ziele der Sozialhilfe) Angebote bereit, um die berufliche und soziale Integration zu fördern.
Die Kosten für die Massnahmen gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL). Je nach Abklärungs- und Integrationsmassnahme fallen andere Kosten an. Zum einen sind dies Kosten für die Massnahme, zum anderen der Versicherungsschutz bei nicht entlöhnter Arbeit (vgl. auch Kapitel Unbezahlte Arbeit), Zulagen, Zusatzkosten und Mehrkosten im Zusammenhang mit einer Massnahmen, z.B. Kosten für die ergänzende Kinderbetreuung oder Spezialkleider, -schuhe und Zubehör für eine Tätigkeit.
Für Vorbereitung und Durchführung einer Integrationsmassnahme können das Koordinationsformular und die Zielvereinbarung wertvolle Instrumente sein.
Die Sozialbehörden entscheiden, welche Massnahmen sie einleiten und welche Kosten sie vergüten.
Es gibt Kantone, die sich an bestimmten Massnahmen beteiligen. Daher ist vor Einleitung einer Massnahme zu prüfen, ob es sich um eine vom Kanton (teil-)finanzierte Massnahme handelt oder ob die Gemeinde dafür aufkommen muss.
Die SKOS informiert in einem Grundlagenpapier über den Integrationsauftrag der Sozialhilfe mit Fokus Soziale Integration. In einem weiteren Grundlagenpapier zum Langzeitbezug ist im Fazit des Berichts erwähnt, dass es zur Verringerung des Langzeitbezugs sinnvoll ist, möglichst früh Massnahmen zu ergreifen. Dazu gehören u.a. fundierte Abklärung, Bildungs- und Integrationsangebote.
In den folgenden Kapiteln sind diejenigen Massnahmen und Angebote erklärt, die im Sozialhilfebezug oft vorkommen.