Gebühren, diverse

Gebühren können für die Erstellung oder Erneuerung von Dokumenten anfallen, beispielsweise für Urkunden, Geburtsschein, Betreibungs- und Strafregisterauszug oder Gebühren für Personalausweise und -papiere

Sie kommen auch im Zusammenhang mit beruflichen Integrationsmassnahmen vor, beispielsweise für ein Anerkennungsverfahren ausländischer Zertifikate, Eignungsabklärungen und Prüfungen. 

Manchmal verlangen Ärzteschaften für Arztzeugnis und -berichte Gebühren. Dann ist abzuklären, warum Gebühren auferlegt werden und ob nicht die Krankenversicherung, eine andere Sozialversicherung oder ein Arbeitgeber für die Kosten aufkommen muss. Bei Gebühren für Arztberichte ist zu klären, wer den Bericht in Auftrag gegeben hat und in der Kostenpflicht ist. 

Es gibt Einwohnerdienste, die bei An- und Abmeldung am Wohnort Gebühren verlangen, andere erlassen die Gebühren bei Nachweis einer Bestätigung über den Sozialhilfebezug.

Gebühren gehören zu den weiteren situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL). 

Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind die Möglichkeiten für Kosten(teil-)erlasse zu prüfen. In einigen Gemeinden gibt es Vereinbarungen mit den Einwohnerdiensten und Steuerabteilungen für den Erlass von Bearbeitungsgebühren bei der Ausstellung von Dokumenten. In solchen Gemeinden ist der unterstützten Person eine Bestätigung über den Sozialhilfebezug zu übergeben. In einigen Gemeinden gibt es Vereinbarungen mit den Konkurs- und Betreibungsämtern. Bestellen Sozialhilfeorgane von sich aus Dokumente, entfallen Gebühren.

Stellen Einwohnerdienste Gebühren für An- und Abmeldung aus, sind die Abmeldegebühren vom Ort des Wegzugs zu vergüten. Für Anmeldegebühren gelten die Regelungen nach den Bestimmungen am neuen Wohnort; vgl.  Art. 2 Abs. 2 ZUG (Bedürftigkeit).

Sucht beispielsweise eine unterstützte Person eine Wohnung, müssen ihr die Kosten für den Betreibungsauszug nur vergütet werden, sofern die Wohnungssuche angeordnet wurde. 

Gebühren für einen Strafregisterauszug werden übernommen, wenn sie beispielsweise vom Integrationsangebot für die Stellensuche verlangt wird.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.