Reparaturen in einer Wohnung

Reparaturen, die von der Mieterschaft vorzunehmen sind, gehören zur allgemeinen Haushaltsführung und sind im Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) berücksichtigt; vgl. Kapitel SKOS-Warenkorb

Es ist u.a. im Mietvertrag nachzulesen, für welche Reparaturen und ab welchem Betrag die Vermieterschaft aufkommen muss.

Besteht eine Versicherung, die die Kosten übernimmt, ist die Kostenvergütung zu beantragen. Die Selbstbehalte für anerkannte Schadensfälle werden zum Minimaltarif übernommen; vgl. Kapitel Haushaltsversicherungen.