Aufgaben des Bundes
Der Bund delegiert die Durchführung und Aufgaben der Sozialhilfe an die Kantone.
► Art. 115 BV Unterstützung Bedürftiger
Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten.
Der Bund regelt die Zuständigkeiten und Kosten(ersatz)pflichten im Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG).
Über die Website des Bundesamt für Statistik (BFS) stellt er die Sozialhilfedaten der Schweiz öffentlich zur Verfügung.
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