OR Obligationenrecht
Das Obligationenrecht (OR) ist der 5. Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB), wurde aber als eigenes Gesetzbuch ausgegliedert.
Für die Sozialhilfepraxis kommt das Obligationenrecht im Bereich Wohnen und Arbeit oft zur Anwendung.
Abteilungen des OR, die in der Sozialhilfepraxis oft vorkommen:
Achter Titel: Die Miete
Zehnter Titel: Der Arbeitsvertrag