Fachberatung

Angebot für Soziale Dienste

Manchmal braucht es nur einen kleinen Input und eine Aussenbetrachtung, damit der rote Faden in einer Fallführung wieder sichtbar ist. Und manchmal ist nur die Frage zu beantworten, wo die richtigen Hinweise in den Rechtsgrundlagen zu finden sind. Dann können Kurzbesprechungen zielführend sein.

Eine Fachberatung vor Ort ist zielführend, wenn eine Fragestellung mit Einsicht in die Akte besprochen werden soll.

Eine Fachberatung via Telefon oder Teams ist möglich, wenn es sich um einzelne Fragen handelt und der Personen- und Datenschutz gesichert sind. 

Angebot für Sozialbehörden

Entscheidungsorgane haben eine grosse Verantwortung bei der Überwachung der Verfahrensrechte und -schritte. Sie müssen u.a. sicherstellen, dass sich Entscheidungen auf Rechtsgrundlagen stützen und alle relevanten Abschnitte berücksichtigt sind. 

Manchmal ergeben sich Fragen zur Organisationsstruktur und zur Aufgabenteilung und -abgrenzung zwischen einer Sozialbehörde und einem Sozialen Dienst. Die Fachberatung beantwortet Fragen zu Verfahren, Abläufe und Organisationsstruktur und hilft bei der Erstellung und Überarbeitung von Vorlagen und eines Behördenhandbuchs.

Abgrenzung: Wir übernehmen keine juristische Beratung und Begleitung in einem laufenden Verfahren vor Gericht. Für Fragen zu den SKOS-Richtlinien und zum Sozialhilferecht beraten das SKOS-Beratungsforum und die kantonalen Sozialämter, für Beschwerde- und Gerichtsverfahren stehen Anwaltschaften zur Verfügung.

Ziel

Sie sind befähigt, ihre Aufgaben selbständig zu regeln. Ihr Handeln stimmt mit den geltenden Rechtsgrundlagen, Abläufen und Kompetenzen überein.

Form der Durchführung und Kosten

Die Fachberatung ist telefonisch, via Teams oder am Ort der Sozialhilfeeinrichtung möglich. Termine werden vorab vereinbart. Die Kosten sind pro Stunde festgelegt. In den Kosten sind die Spesen berücksichtigt. Die MwSt. wird zusätzlich in Rechnung gestellt. 

  • 130 Franken via Telefon oder Teams,

  • 150 Franken vor Ort im Kanton Zürich,

  • 180 Franken vor Ort in anderen Kantonen.

Der Aufwand wird nach dem ersten 15 Minuten im Viertelstundenintervall (15, 30, 45 Minuten und volle Stunde) zu Gunsten der Auftraggeber auf dem letzten Intervall abgerechnet. 

Vereinbarung über Auftrag und Bedingungen 

Die Zusammenarbeit wird mit einem Dienstleistungsvertrag geregelt. Bestandteile des Vertrags sind auch die Verschwiegenheit und der Datenschutz.

Kontakt

Brigitte Rinke

Telefon: +41 79 360 10 29 

E-Mail: info[at]sozialhilfeunterstuetzung.ch