Eigenleistungen

Zu den eigenen Leistungen zählen bereits vorhandener Lohn, Ersatzeinkommen, Vermögen und die Aktivierung der eigenen Arbeitskraft. 

Es wird erwartet, dass eine (teil-)arbeitsfähige Person bereit ist, eine Arbeit zu suchen und anzunehmen, sobald sie Kenntnis von einer drohenden Notlage hat. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in eine Notlage gerät, hat sie die notwendigen Arzt- und Therapietermine wahrzunehmen und Anordnungen von Dritten, beispielsweise von der IV-Stelle, einzuhalten und so mit eigenen Kräften die Notlage zu stabilisieren, zu verbessern oder zu beheben.

Vorhandene Mittel aus Bank- und Postcheckkonten sowie Wertschriftendepots, Wertgegenstände, beispielsweise ein Motorfahrzeug, und Liegenschaften gehören zu den Eigenleistungen. 

Zu den Eigenleistungen gehören

  • Lohn und Ersatzeinkommen sowie Vermögenswerte,

  • der Einsatz der eigenen Arbeitskraft,

  • der Einsatz der eigenen Kräfte zur Verbesserung einer Notlage auch in anderen Bereichen.