Verrechnung, Abzug, Kürzung, Teileinstellung

Verrechnungen kommen in der Sozialhilfepraxis unter anderem vor, wenn Unterstützungsleistung vorschussweise erbracht wird und mit nachträglich eintreffenden Leistungen verrechnet wird. 

Abzüge werden beispielsweise bei Rückerstattungsverpflichtung vorgenommen, Kürzungen bei einer Leistungskürzung als Sanktion. 

Bei Vererchnungen, Abzüge und Kürzungen gelten teilweise unterschiedliche Regeln, die in den folgenden Kapiteln erläutert werden.

Bei allen Massnahmen ist zu beachten, dass unterstützten genug Geld zur Deckung des Lebensunterhalts bleibt. 

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SKOS-Merkblatt

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe

SKOS-Praxisbeispiel

Sanktionen: Verfahren, Dauer und Verhältnismässigkeit

SKOS-Praxisbeispiel

Wie sind baldgeldlose Zahlungseingänge anzurechnen?

SKOS-Praxisbeispiel

Welche Zahlungseingänge darf die Sozialhilfe verrechnen?

SKOS-Praxisbeispiel 

Können Betreuungskosten mit Schulden verrechnet werden?

SKOS-RL, D.1 Erläuterungen b

Drittauszahlung von Sozialversicherungsleistungen

SKOS-RL, Kapitel E.2.2 

Bevorschusste Leistungen

SKOS-RL, Kapitel E.2.3

Sicherungsmassnahmen

SKOS-RL, Kapitel E.4 

Verrechnung von unrechtmässig bezogenen oder zweckentfremdeten Leistungen mit laufender Unterstützung