Verrechnung, Abzug, Kürzung, Teileinstellung
Verrechnungen kommen in der Sozialhilfepraxis unter anderem vor, wenn Unterstützungsleistung vorschussweise erbracht wird und mit nachträglich eintreffenden Leistungen verrechnet wird.
Abzüge werden beispielsweise bei Rückerstattungsverpflichtung vorgenommen, Kürzungen bei einer Leistungskürzung als Sanktion.
Bei Vererchnungen, Abzüge und Kürzungen gelten teilweise unterschiedliche Regeln, die in den folgenden Kapiteln erläutert werden.
Bei allen Massnahmen ist zu beachten, dass unterstützten genug Geld zur Deckung des Lebensunterhalts bleibt.
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Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe
Sanktionen: Verfahren, Dauer und Verhältnismässigkeit
Wie sind baldgeldlose Zahlungseingänge anzurechnen?
Welche Zahlungseingänge darf die Sozialhilfe verrechnen?
Können Betreuungskosten mit Schulden verrechnet werden?
Drittauszahlung von Sozialversicherungsleistungen
Bevorschusste Leistungen
Sicherungsmassnahmen
Verrechnung von unrechtmässig bezogenen oder zweckentfremdeten Leistungen mit laufender Unterstützung