Schul- und Kursmaterial
Schulmaterial für die Grundschule fällt in den obligatorischen Grundschulunterricht und ist von der Schule zu bezahlen. Papeteriematerial ist mit der Pauschale für den Grundbedarf GBL zu bezahlen; vgl. Skos-Warenkorb nach Kapitel C.3.1 Erläuterungen c Skos.
Kosten für Lehrmittel, Schul- und Studiengebühren für eine Erstausbildung, berufliche Grundbildung werden vom Amt für Stipendienbeiträge in der Berechnung berücksichtigt, sofern sie belegt sind. Die Kosten werden vom zuständigen Sozialhilfeorgan bis zum berechneten Stipendienbeitrag gewährt. Weiteres Schulmaterial ist mit der Pauschale für den GBL zu bezahlen.
Kosten für Kursmaterial ist in der Regel in den Kurskosten enthalten oder werden mit Kostenorientierung beantragt. Für anerkannte und zertifizierte Kurse werden die effektiven Kosten vergütet, die für den Kurs notwendig sind.
Die Notwendigkeit von IT-Geräten ist im Einzelfall zu beurteilen.