Digitale Grundversorgung (IT-Geräte)
Die moderne Gesellschaft hat ihre Kommunikation in bestimmten Bereichen auf technische Mittel verlagert, was einen Zugang zu Internet und einer ausreichenden IT-Infrastruktur notwendig macht. Für die Stellensuche, das Verrichten einer Erwerbsarbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Integrationsmassnahme sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind technische Hilfsmittel notwendig.
Zur digitalen Grundversorgung gehören Telefon, Internetanschluss, Drucker und Computer/Laptop.
Die Auslagen für Internet- und Telefongebühren sowie für Druckgerät, -papier und -patronen sind im Grundbedarf (GBL) enthalten. Dafür sind nach SKOS-Warenkorb rund 1,5 Prozent der Pauschale gedacht. Personen, die im Haushalt keinen Zugang zu einem IT-Gerät haben, müssen sich günstige oder kostenlose Angebote anschaffen.
Günstige IT-Arbeitsgeräte, z.B. Laptop oder Desktop Computer (= Computer, der für den dauerhaften Einsatz an einem festen Ort installiert ist), gehören zu den weiteren situationsbedingten Leistungen.
Für Personen in Ausbildung werden die anzuschaffenden Geräte manchmal von der Ausbildungsstätte vorgegeben, insbesondere für Ausbildungen im IT-Bereich.
IT-Geräte für die Ausübung einer Selbständigen Erwerbstätigkeit für Selbständigerwerbende gehören zu den Betriebskosten eines Unternehmens, auch wenn diese für eine Weiterbildung angeschafft werden.
Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Zunächst sind alle möglichen Leistungsträger abzuklären, beispielsweise Fördergelder durch die Bildungsstätte, Stipendienbeiträge, Beiträge aus Fonds und Stiftungen sowie private Unterstützungshilfen.
URLs
Digitale Grundversorgung
Grundbedarf im Allgemeinen
SKOS-RL, Kapitel C.3.1 Erläuterungen a
Grundbedarf und Warenkorb
Bildung
SKOS-RL; Kapitel C.6.8 Abs. 2 lit. a
Weitere SIL
SKOS-RL; Kapitel C.6.8 Erläuterungen a
Digitalität