Bezeichnung
Eine Verfügung ist zu bezeichnen. Man unterscheidet beispielsweise nach der Art des Organs, das die Verfügung erlässt.
Je nach Sozialhilfeordnung bestehen unterschiedliche Bezeichnungen.
Beispiele
Verfügung
Entscheid
Leistungsentscheid
Beschluss
Anordnung
Protokoll der Sozialbehörde
Wie eine Verfügung zu bezeichnen sind, legen Bund und Kantone in ihren Rechtsgrundlagen und Gemeinden in ihren Gemeindeordnungen fest.
Beispielsweise ist im Kanton Zürich im Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GGO) in § 135 Abs. 2 (Form der Entscheide) festgelegt, dass Entscheide durch eine Kollegialbehörde mit Beschluss, eine Entscheidung durch eine Einzelperson mit Verfügung erlassen wird.
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