Bestandteile einer Verfügung
In rechtlicher Hinsicht umfasst eine Verfügung die Ausgangslage, den Entscheid, die Begründung sowie die Rechtsmittelbelehrung. Inhaltlich ist insbesondere die Darstellung des entscheidrelevanten Sachverhalts wesentlich.
Zur Begründung gehört, dass die zuständige Behörde die massgebenden Rechtsgrundlagen nennt, auf die sie sich stützt. Die Begründung muss so umfassend sein, dass die betroffene Person die Tragweite der Verfügung beurteilen und diese gegebenenfalls in voller Kenntnis der Umstände an die Beschwerdeinstanz weiterziehen kann.
Besondere Bedeutung kommt den individuellen Auflagen und Massnahmen zu. Nur wenn Pflichten verfügt und die Folgen einer Unterlassung aufgezeigt werden, können bei Nichterfüllung Konsequenzen abgeleitet werden.
Eine Entscheidung (Verfügung/Beschluss) ist ausdrücklich als solche zu bezeichnen, zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Diese muss das zulässige ordentliche Rechtsmittel, die zuständige Rechtsmittelinstanz sowie die Rechtsmittelfrist enthalten.
Bestandteile einer Verfügung
Bezeichnung und Art der Verfügung
Erlassendes Sozialhilfeorgan
Personalien der Adressaten
Erlass- und Versanddatum
Sachverhalt: relevante Ausgangslage*
Erwägungen: massgebende Gründe und Rechtsgrundlagen*
Entscheid: Anordnungen, Auflagen und Konsequenzen bei Nichterfüllung
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel, zuständige Instanz und Frist
Unterschrift(en)
Hinweis auf Beilagen
- Verteiler
* Relevant sind insbesondere jene Aspekte, welche die Entscheidung stützen.
Die einzelnen Bestandteile einer Verfügung sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt.
Ergänzungen
Der Aufbau einer Verfügung muss korrekt sein, ansonsten sie wegen Formmangel gerügt werden kann.
Ist eine Verfügung erstellt, empfiehlt es sich, alle Entscheide (= Beschlusspunkte) nochmals zu prüfen und sicherzustellen, dass in den Erwägungen und im Sachverhalt darauf Bezug genommen wird.