Abklärungsgespräch
Das Abklärungsgespräch dient der abschliessenden Sachverhaltsabklärung. Die vorbereitete Fallanamnese ist ein unterstützendes Instrument für die Durchführung eines Abklärungsgesprächs.
Die Gespräche werden in der jeweiligen Amtssprache geführt; vgl. Kapitel Sprache eines Verfahrens. Für die Durchführung eines Abklärungsgesprächs werden bei Bedarf Übersetzungshilfen (auch Dolmetscher) zugezogen. Es ist sicherzustellen, dass die angesprochenen Personen einem Gespräch folgen können und den Inhalt verstehen.
Gesprächseinladungen sind im Kapitel Informationspflicht, Briefe für KL im Verfahren, abgelegt.
Ergänzungen
Es ist zu empfehlen, für die Gespräche in einem Verfahren Bezeichnungen festzulegen, die die Prozessschritte erkennbar machen; vgl. Kapitel Führen eines Verlaufprotokolls.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Sprachregelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.