Arten und Beispiele von Verfügungen
Die Art einer Entscheidung (Verfügung/Beschluss) ist kenntlich zu machen. Sie kann etwa nach dem erlassenden Organ unterschieden werden; die Entscheidung wird je nach Entscheidungsorgan anders bezeichnet; vgl. Kapitel Bezeichnung.
Auch nach ihrem Zweck lassen sich Verfügungen unterscheiden, etwa als Ablehnung eines Antrags oder als Gutheissung eines Gesuchs.
Die verschiedenen Arten von Verfügungen werden in den folgenden Kapiteln näher erläutert.
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