Krankheits- und Behinderungskosten EL
Ein Anspruch auf Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die EL besteht nur, sofern und soweit keine andere Versicherung, beispielsweise Kranken-, Unfall-, Invaliden- oder Haftpflichtversicherung, leistungspflichtig ist.
Krankheits- und Behinderungskosten, u.a. für
Diät
Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung
Hilfsmittel
ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren
Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
Zahnarztkosten