Krankheits- und Behinderungskosten EL

Ein Anspruch auf Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die EL besteht nur, sofern und soweit keine andere Versicherung, beispielsweise Kranken-, Unfall-, Invaliden- oder Haftpflichtversicherung, leistungspflichtig ist.

Krankheits- und Behinderungskosten, u.a. für

  • Diät

  • Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung

  • Hilfsmittel

  • ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren

  • Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle

  • Zahnarztkosten