Rückforderung Gesundheitskosten EL
Wird unterstützten Personen eine Ergänzungsleistung (EL) zugesprochen, ist in der EL-Verfügung der Anspruchsbeginn zu prüfen. Ab diesem Zeitpunkt fordern Sozialhilfeorgane übernommene Gesundheitskosten bei der EL-Stelle zurück.
Für Personen mit einer laufenden EL sind Kosten innerhalb von 15 Monaten ab Rechnungsdatum einzuverlangen.
Die Antragsverfahren zur Vergütung sind kantonal unterschiedlich und auf den Webseiten der kantonalen Ausgleichskassen verfügbar.