Deutschkurse für Erwachsene

Erwachsene Personen, die aus einem anderssprachigen Land in die Schweiz kommen und die deutsche Sprache nicht oder ungenügend beherrschen, können zum Zweck der nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration zum Besuch eines Deutschkurses verpflichtet werden. Sie können auch von sich aus Antrag stellen.

Beiträge für Deutschkurse gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL) nach Kapitel C.6.2 Skos (Bildung). Zulagen und Zusatzkosten sind möglich. 

In der Regel werden Deutschkurse für die soziale Integration bis zu einem festgelegten Sprachniveau bezahlt. Intensivkurse und weiterführende Kurse werden geprüft, wenn sie für die berufliche Integration notwendig sind. Für sie kann ein höheres Sprachniveau festgelegt werden. Der Besuch eines weiterführenden Deutschkurses ist in der Regel mit Auflagen verbunden, beispielsweise mit der Auflage zur Arbeitssuche oder Aufrechterhaltung einer Arbeit.

Für die Vorbereitung und Durchführung einer Massnahme kann das Koordinationsformular für Integrationsmassnahmen eingesetzt werden sowie das Formular für die Zielvereinbarung.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Die Kantone regeln die Kostenentschädigungen an die Gemeinden, die durch Deutschkurse entstehen. Die Gemeinden müssen ihren Aufwand beim Kanton melden und die Kosten einfordern.

Die Information für unterstützte Personen zu Bildung und Sozialhilfebezug ist im Kapitel Informationen und in der Rubrik Vorlagen A-Z abgelegt.

Die SKOS stelle ein Grundlagenpapier zum Thema Integrationsauftrag, Fokus soziale Integration zur Verfügung.