Rechtskraft einer Verfügung, Berechnung der Frist
Die Rechtskraft einer Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist (= Einsprache, Rekurs) ein. Da die Rechtsmittelfristen kantonal unterschiedlich geregelt sind, ist zunächst zu prüfen, welche Frist im konkreten Fall gilt.
Wird kein Rechtsmittel ergriffen oder ist der Rechtsweg ausgeschöpft, wird die Verfügung rechtskräftig; vgl. Vollstreckung einer Verfügung.
Eine Verfügung wird rechtskräftig, wenn entweder die Rechtsmittelfrist ungenutzt abläuft oder der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Berechnung der Rechtskraftfrist
Für Rechtsmittel ist die Frist zur Beschwerdeerhebung zu beachten.
Der Tag der Zustellung wird nicht mitgezählt. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung.
Die Frist läuft an allen Tagen (einschliesslich Samstagen, Sonntagen und Feiertagen).
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.
Wird gegen eine Verfügung ein Rechtsmittel ergriffen, ist der Entscheidung aber die aufschiebende Wirkung entzogen, treten die Massnahmen schon während des Rechtsmittelverfahrens in Kraft.