Verfügung auf Nichteintreten auf einzelne Leistungen

Manchmal kommt es vor, dass die Bedürftigkeit nachgewiesen ist, aber einzelne Dokumente für die Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe fehlen. 

Wenn beispielsweise eine Person ihren Lebensunterhalt nachweislich nicht selbständig bestreiten kann, aber keinen Mietvertrag vorlegt, ist es nicht rechtens, ihr den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) zu verweigern. Auf die Kostenvergütung für den Mietzins kann jedoch aufgrund des fehlenden Mietvertrags nicht eingetreten werden. 

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SKOS-Merkblatt

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe

SKOS-Praxisbeispiel 

Dürfen Sozialhilfeorgane mündliche Entscheide fällen?

SKOS-RL, Kapitel F.3 

Ablehnung und Einstellung von Leistungen

SKOS-RL, Kapitel F.3 Erläuterungen a 

Ablehnung von Leistungen

SKOS-RL, Kapitel F.3 Erläuterungen b

Vorgehen beim Einstellen von Leistungen