Auszahlungskompetenz bei [= (Wieder-)Aufnahme]

Jede Person in der Schweiz hat ein Recht auf Hilfe in Notlagen

Da eine Notlage häufig eintritt, bevor das zuständige Sozialhilfeorgan über die Hilfe entscheiden kann, ist zu regeln, wie lange die zuständige Fachperson die wirtschaftliche Hilfe ausrichten darf, bis ein Entscheid vorliegt. 

Die Hilfe muss rechtzeitig einsetzen.