Kleine Sozialhilfe (Kanton Zürich)
Im Kanton Zürich bezeichnet die kleine Sozialhilfe Unterstützung für Personen, die ihr sozialhilferechtliches Existenzminimum nicht decken können, jedoch reguläre Sozialhilfe beziehen möchten.
Sie können die Übernahme der Krankenkassenprämien oder der Restprämien beantragen, ohne gleichzeitig Regelsozialhilfe beziehen zu müssen.