Wartezeitgeld der IV
Personen, die zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind und bei denen die IV-Stelle eine Umschulung als angezeigt erachtet, haben Anspruch auf ein Wartezeittaggeld.
Ein Wartezeittaggeld kann auch nach einer erstmaligen beruflichen Ausbildung oder einem Arbeitsversuch gewährt werden, sofern die versicherte Person stellensuchend ist und kein Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) besteht. Die Taggelder werden längstens während 60 Tagen weiter ausgerichtet.