Familienverband
Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Familien mit minderjährigen Kindern werden die Wohnkosten von der Anzahl Personen im Haushalt abhängig gemacht (= anteilige Berechnung).
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden.
Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen.
Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.
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Wie wird die Sozialhilfe für eine Bauernfamilie berechnet?
Wohn- und Nebenkosten im Allgemeinen