Gesundheit

Im Bereich Gesundheit fallen verschiedene Leistungen an, deren Kosten im Sozialhilfebezug zu regeln sind. 

Kosten, die von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden, sind von der Krankenkasse anzufordern. 

Für Personen, die Anspruch auf Leistungen der AHV, IV oder EL haben, stellen die kantonalen Ausgleichskassen auf ihren Webseiten Antragsformulare für die Kostenvergütung zu Verfügung. 

Kosten für pharmazeutische Produkte sind nach SKOS-Warenkorb in der Pauschale für den Grundbedarf (GBL) berücksichtigt. Auch selbst bezahlte Medikamente, für die die Krankenversicherung keine Kosten vergütet, sind mit dem GBL zu bezahlen.

Weitere notwendige Kosten, die nicht zur medizinischen Grundversorgung gehören zu den situationsbedingten Leistungen (SIL). Dazu gehören u.a. Kosten für Hilfsmittel, Kosten für Notfalltransporte, Zahnkosten, Hilfe, Pflege, Betreuung zu Hause und extern, Zusatzversicherungen und Alternativmedizin.

Im Einzelfall können weitere SIL notwendig und angezeigt sein. 

Antragstellende und unterstützte Personen erhalten ein Merkblatt über die Krankenkosten und Gesundheitspflege. Die nehmen die Informationen zur Kenntnis und erklären mit Unterschrift auch ihr Einverständnis zum Vorgehen.

Eine Auswahl an Textbausteinen für eine Verfügung zu den Bereichen Gesundheit, KV und KVG ist an anderer Stelle abgelegt.

URLs

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SKOS-Merkblatt 

Medizinische Nothilfe

SKOS-Merkblatt

Revidierter Zahnarzttarif - Auswirkungen auf die Sozialhilfe

SKOS-Merkblatt

Verbeserung der zahnmedizinischen Versorgung für armutgefährdete Menschen in der Schweiz

SKOS-RL, Kapitel C.6.5

Gesundheit

SKOS-RL, Kapitel C.6.8 Abs. 1

Weitere SIL