Individuelle Auflagen

Eine individuelle Auflage ist eine besondere Bedingung, die eine Person erfüllen muss, beispielsweise die Pflicht zur Stellensuche oder zur Organisation einer angemessenen Kinderbetreuung. 

Sie dient der Strukturierung, Stabilisierung oder Bewältigung belastender Lebenssituationen mit dem Ziel, unterstützten Personen zu befähigen, ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen. 

Eien Auflage muss verhältnismässig sein. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Ziele erreichen können.

Die Möglichkeit zur Erteilung von Auflagen ist in den kantonalen Rechtsgrundlagen geregelt. Form und Inhalt werden im Einzelfall konkret festgelegt und sind nicht einheitlich geregelt, weil nicht alle beispielsweise eine Arbeit suchen müssen. 

In den folgenden Kapiteln werden ausgewählte Auflagen erläutert. Weitere Beispiele finden sich in den entsprechenden Themenkapiteln, etwa zur Auflage bzw. Anordnung der Wohnungsaufgabe im Kapitel Wohnen.

Ergänzungen

Ergänzungen

Auflagen gelten, solange eine Person in einem sozialhilferechtlichen Unterstützungsverhältnis steht und sie nicht zuvor aufgehoben wurden. Wird das Verwaltungsverfahren abgeschlossen, entfallen auch die während des Sozialhilfebezugs geltenden Verpflichtungen. Bei erneuter Unterstützung sind Auflagen jeweils neu nach den dann vorliegenden Verhältnissen festzulegen. 

URLs

URLs

SKOS-Merkblatt

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe

SKOS-Praxisbeispiel

Berufliche Integration von Minderjährigen – Auflagen und Sanktionen

SKOS-RL, Kapitel A.4.2 Abs. 3

Verhältnismässigkeit

SKOS-RL, Kapitel F.1

Auflagen