Rentenbezug AHV
Das ordentliche Rentenalter beträgt 2025 für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre.
Seit 2025 wird es schrittweise angehoben: Frauen der Jahrgänge 1962 bis 1964 arbeiten je nach Jahrgang 6 bis 12 Monate länger. Ab 2028 gilt für alle ein Rentenalter von 65 Jahren.
Der Rentenanspruch beginnt im Monat nach Erreichen des Rentenalters und endet mit dem Tod am Monatsende.
Der Antrag ist 3 bis 4 Monate vor Rentenbeginn bei der kantonalen Ausgleichskasse einzureichen.