Arbeitssuche
Von arbeitsfähigen und vermittelbaren Personen wird erwartet, dass sie eine Arbeit suchen und nach ihren Möglichkeiten mit Erwerbseinkommen zur Senkung der Unterstützungsleistung beitragen.
(Teil-)Arbeitsfähige Personen müssen Arbeit suchen. Für Alleinerziehende gelten besondere Regelungen; vgl. Kapitel Alleinerziehende und Arbeit.
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV übernimmt die Beratung und Begleitung für Arbeitssuchende. Einige Gemeinden haben eigene Abklärungs- und Beratungsstellen.
Ist die Arbeitssuche mit einer Integrationsmassnahme verbunden, fallen sie in den Bereich Abklärung und Integration. Es gelten die Regelungen und Kosten, die zwischen dem zuständigen Sozialhilfeorgan und den Verantwortlichen des Integrationsangebots vereinbart ist.
Ob Kosten für die Arbeitssuche zusätzlich vergütet werden, hängt von der Art und Form der Stellenbemühungen und von den kommunalen Richtlinien ab.
Fallen ausnahmsweise Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitsuche an, gehören zu den weiteren situationsbedingten Leistungen (SIL); vgl. Kapitel Mehrkosten für die Arbeitssuche.
Die Arbeitssuche setzt in der Regel Deutschkenntnisse voraus, weil unterstützte Personen in einem Bewerbungsgespräch bestehen müssen. Vor Einleiten einer Massnahme ist zu prüfen, ob die betroffene Person mit ihren Schreibkompetenzen und Sprachkenntnissen bestehen kann.
Eine Auswahl an Textbausteinen für eine Verfügung zu den Bereichen Arbeit und Arbeitssuche ist an anderer Stelle abgelegt.
Das Formular für den Nachweis der Arbeitssuchbemühungen ist bei den Kontrollmassnahmen abgelegt. Alle Vorlagen sind in der Rubrik Vorlagen A-Z zu finden.
URLs
Übernimmt die Sozialhilfe Kosten für die Arbeitssuche?
Weitere SIL