Mit Lohn honorierte Massnahmen

Zu den mit Lohn honorierten Massnahmen gehören Integrationsmassnahmen, mit denen unterstützte Personen ihre Fähigkeiten wiederherstellen, erhalten oder verbessern können. Sie arbeiten an einem Arbeitsort mit reduziertem Lohn und mit Fachbegleitung.

Dient der Trainingsarbeitsplatz einer beruflichen Integration und hat der Arbeitgeber einen wirtschaftlichen Nutzen, sorgt in der Regel der Arbeitgeber für den Unfallversicherungsschutz.  

Dient die Massnahme lediglich der Erhaltung einer Tagesstruktur oder dem Erbringen einer Gegenleistung, gelten die Regelungen wie für Teillohnprojekte.

Die Information für unterstützte Personen zu Integrationsmassnahmen und Sozialhilfebezug ist im Kapitel Informationen und in der Rubrik Vorlagen A-Z abgelegt.