Rückerstattung von bevorschussten Leistungen
In den meisten Fällen werden Sozialhilfeleistungen vorschussweise erbracht, weil unterstützte Personen auf Leistungen von (Sozial-)Versicherungen oder auf Unterhaltsbeiträge warten.
Vorschussweise Hilfe wird auch gewährt, wenn Personen Vermögenswerte haben, die sie innert einer bestimmten Frist veräussern müssen; vgl. Kapitel Rückerstattung aufgrund liquidierter Vermögenswerte.
Auch Überbrückungshilfe, beispielsweise für eine Person, die aufgrund ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit befristet unterstützt wird, wird vorschussweise erbracht.
Nachträglich eintreffende Leistungen werden mit der ausbezahlten wirtschaftlichen Hilfe verrechnet; vgl. Kapitel Verrechnung von vorschussweise erbrachten Leistungen.