Abklärung und Eingliederung IV

Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen, die an Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung teilnehmen; vgl. Kapitel Umschulung und Wiedereingleiderung in den Beruf

Teilnehmende erhalten Taggelder. Je nach Art der Massnahme besteht zudem Anspruch auf Vergütung von Zusatzkosten, für Reise und Verpflegung und bei beruflicher Eingliederung auch für Unterkunft. 

Die Teilnahme an einer IV-Massnahme zur Abklärung und Eingliederung kann einen Anspruch auf eine Integrationszulage (IZU) begründen.

Ansprucberechtigt sind

  • volljährige Personen,

  • Personen, die vor dem 18. Geburtstag in einer Ausbildung sind,

  • Personen in einer erstmaligen beruflichen Ausbildung,

  • Personen, die noch nie eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben,

  • Personen mit invaliditätsbedingten Mehrkosten von mindestens 400 Franken pro Jahr.

Für bestimmte Ausbildungen gelten spezielle Bestimmungen.