Strukturierende Massnahmen

Mit strukturierenden Massnahmen werden Ablauf, Verfahren und Unterstützung in einem Sozialhilfefall festgelegt. Die Sozialhilfeorgane informieren über Anordnungen, Aufgaben und Massnahmen im Sozialhilfebezug und stellen die notwendigen Hilfeleistungen bereit.

Zu den strukturierenden Massnahmen gehören insbesondere die Sicherstellung, Festlegung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch das Sozialhilfeorgan sowie die Zielvereinbarungen mit unterstützten Personen. 

Die Strukturierung dient einerseits der Orientierung der unterstützten Personen, andererseits unterstützt sie die fallführenden Personen bei einer zielgerichteten und wirksamen Fallbegleitung.

Damit unterstützte Personen ihre Angelegenheiten selbstständig regeln können, kann eine Bestätigung über den Sozialhilfebezug hilfreich sein.

Strukturierende Massnahmen werden zunächst in einem persönlichen Gespräch erläutert. Je nach Verbindlichkeit erhalten die betroffenen Personen ein Merkblatt mit Unterschriftspflicht oder eine reine Information ohne verpflichtende Kenntnisnahme oder Einverständniserklärung.

Teilweise ist zusätzlich ein Fragebogen zu einem bestimmten Sachverhalt auszufüllen. Die Fragen dienen sowohl der Sachverhaltsabklärung als auch der Information über die Voraussetzungen, unter denen antragstellende und unterstützte Personen ihre Rechte geltend machen können.

In den folgenden Kapiteln sind verschiedene Fragebogen, Informationen und Merkblätter zusammengestellt. Weitere Unterlagen finden sich in den jeweiligen Themengebieten. Sämtliche Dokumente sind zudem in der Rubrik Vorlagen A–Z abgelegt.