Strukturierende Massnahmen
Mit strukturierenden Massnahmen werden Ablauf, Verfahren und Unterstützung eines Sozialhilfefalls festgelegt. Sozialhilfeorgane orientieren über Anordnungen, Aufgaben und Massnahmen im Sozialhilfebezug und stellen die notwendigen Hilfeleistungen bereit; vgl. Kapitel A.2 Skos (Ziele der Sozialhilfe).
Zu den strukturierenden Massnahmen gehören u.a. die Sicherung, Festlegung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben durch ein Sozialhilfeorgan und der Ziele von unterstützten Personen. Damit unterstützte Personen ihre Angelegenheiten selbst regeln können, kann eine Bestätigung über den Sozialhilfebezug hilfreich sein.
Die Strukturierung dient zum einen der Orientierung für unterstützte Personen und zum anderen den fallführenden Personen für die zielgerichtete und effektive Fallbegleitung.
Strukturierende Massnahmen werden zunächst in einem persönlichen Gespräch erläutert. Je nachdem, wie verbindlich die Massnahmen sind, erhalten betroffene Personen ein Merkblatt, das sie unterschreiben müssen oder eine Information ohne die Verpflichtung einer verbindlichen Kenntnisnahme und Einverständniserklärung mit Unterschrift.
Manchmal müssen Sie einen zusätzlichen Fragebogen zu einem bestimmten Sachverhalt beantworten. Die Fragen dienen einerseits der Sachverhaltsabklärung, andererseits informieren sie über die Voraussetzungen, mit denen antragstellende und unterstützte Personen zu ihren Rechten gelangen.
In den folgenden Kapiteln sind einige Fragebogen, Informationen und Merkblätter gesammelt. Weitere finden sich beim dazugehörigen Themengebiet. Alle sind in der Rubrik Vorlagen A-Z abgelegt.