Therapie, stationär

Die Kantone stellen Informationen über die anerkannten Therapieeinrichtungen zur Verfügung. Wegleitend sind die u.a. kantonalen Gesetze über die sozialen Einrichtungen. 

In der Regel gelten feste Tarife. Die Kantone können Obergrenzen festlegen. Grundsätzlich werden nur Kosten für Einrichtungen übernommen, die von den Kantonen und der Krankenversicherung anerkannt sind. 

Fallen weitere situationsbedingte Leistungen (SIL) und/oder Lebensunterhaltskosten an, sind sie von der Einrichtung mit Kostengutsprachegesuch zu beantragen. Dafür haben die Einrichtungen eigene Formulare. 

Wird ein Antrag mit Kostengutsprache beantwortet, ist sie aufzuheben, wenn die wirtschaftliche Hilfe endet und noch Ansprüche bestehen.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.