AdopE Adoptionsentschädigung

Personen, die ein Kind unter 4 Jahren adoptieren, haben Anspruch auf 14 Taggelder (= zwei Wochen) Adoptionsentschädigung im ersten Jahr nach Aufnahme. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen vor der Adoption.

Der Anspruch beginnt mit der Aufnahme des Kindes und muss innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Er endet nach Bezug der 14 Taggelder oder spätestens mit dem 4. Altersjahr des Kindes.

Während des zweiwöchigen Urlaubs kann eine Entschädigung beansprucht werden. 

Für Personen aus EU-/EFTA-Staaten gelten besondere Bestimmungen.

Die Adoptionsentschädigung ist keine Adoptionszulage

Der Antrag ist bei der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.

Bezugsberechtigte

  • Arbeitnehmende

  • Selbständigerwerbende

  • Mitarbeitende im Betrieb des Ehegatten, des Konkubinatspartners oder der Familie