Überprüfen von Auflagen

Es gehört zu den Pflichten eines Sozialhilfeorgans, unterstützte Personen bei der Zielerreichung zu beraten und zu unterstützen (= Hilfe zur Selbsthilfe). 

Auflagen sind regelmässig auf ihre Wirkung zu überprüfen und mit der betroffenen Person zu besprechen.

Ist der Zweck einer Auflage erfüllt, kann sie beendet werden. Ist er noch nicht erreicht, aber erreichbar, wird die Auflage weitergeführt. Weigert sich eine Person, eine Auflage zu erfüllen, obwohl sie damit ihre Ziele erreichen könnte, wird sie ermahnt; vgl. Kapitel Mahnung zur Erfüllung einer Auflage.