Junge Erwachsene

Nach Kapitel C.3.2 Abs. 1 Skos (Grundbedarf im Besonderen) können besondere Wohn- und Lebensumstände eine Anpassung des berücksichtigten Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) rechtfertigen.

Als junge Erwachsene werden Personen ab ihrem 18. Geburtstag und bis zu ihrem 25. Geburtstag bezeichnet. 

Für junge erwachsene Personen ohne Erstausbildung gilt derselbe Ansatz für den GBL nach Kapitel C.3.2 Abs. 3 und 4 Skos (Junge Erwachsene) wie für eine Person in einer Familie oder Wohn- und Lebensgemeinschaft, sofern sie bei den Eltern oder bei einem Elternteil wohnen. Es wird grundsätzlich auch erwartet, dass junge erwachsene Personen ohne Erstausbildung bei den Eltern wohnen.

Junge erwachsene PersonenBerechnung

bei den Eltern oder in einer familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft wohnend

  • Ansatz anteilig (= geteilt durch Anzahl Personen im Haushalt)

Ist es gerechtfertigt, dass eine junge erwachsene Person ausserhalb des Familienverbands in einer Zweck-Wohngemeinschaft lebt, wird der GBL nach den Ansätzen für eine Person in einem 2-Personenhaushalt berechnet.

Junge erwachsene PersonenBerechnung

in einer Zweck-Wohngemeinschaft

  • Ansatz anteilig (= geteilt durch Anzahl Personen im Haushalt) auf Basis 2-Personenhaushalt

Einer jungen erwachsenen Person, die einen eigenen Haushalt führt, wird der GBL um 20 Prozent gekürzt, wenn sie nicht in Ausbildung ist, keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, an keinem Integrationsangebot teilnimmt oder keine eigenen Kinder betreut.

Einer jungen erwachsenen Person, die aus anerkannten Gründen einen eigenen Haushalt führt, kann der GBL auf Basis einer Person über 25 Jahre berechnet werden, wenn sie in Ausbildung ist, einer Erwerbstätigkeit nachgeht, an einem Integrationsangebot teilnimmt oder eigene Kinder betreut.

Junge erwachsene PersonenBerechnung

mit eigener Wohnung, anerkannt

  • Ansatz für einen Einpersonenhaushalt ohne Abzug

Junge erwachsene PersonenBerechnung
mit eigener Wohnung ohne Nachweis Erwerb, Qualifizierung, Integration oder eigene Kinder
  • Ansatz für einen Einpersonenhaushalt abzüglich 20 Prozent

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

Die SKOS informiert in einem Grundlagenpapier über die jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe und stellt eine Praxishilfe für das Budget junger Erwachsener im Haushalt der Eltern zur Verfügung. In einer anderen Praxishilfe wird die Frage beantwortet, ob sich ein Rekrut an den Haushaltskosten beteiligen muss. Ein weiteres Praxishilfe informiert, unter welchen Voraussetzungen junge Erwachsene in Ausbildung unterstützt werden. Auf den Grundbedarf, die Wohnkosten und Sanktionen für wird in einer weiteren Praxishilfe eingegangen.