Junge Erwachsene

Besondere Wohn- und Lebensumstände können eine Anpassung des berücksichtigten Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) rechtfertigen.

Als junge Erwachsene werden Personen ab ihrem 18. Geburtstag und bis zu ihrem 25. Geburtstag bezeichnet. 

Junge Erwachsene Person ohne Erstausbildung: Für junge erwachsene Personen ohne Erstausbildung gilt derselbe Ansatz für den GBL wie für eine Person in einer Familie oder Wohn- und Lebensgemeinschaft, sofern sie bei den Eltern oder bei einem Elternteil wohnen; er wird anteilig auf Anzahl Personen im Haushalt berechnet. 

Es wird grundsätzlich auch erwartet, dass junge erwachsene Personen ohne Erstausbildung bei den Eltern wohnen.

Junge Erwachsene Person in einer Zweck-Wohngemeinschaft: Ist es gerechtfertigt, dass eine junge erwachsene Person ausserhalb des Familienverbands in einer Zweck-Wohngemeinschaft lebt, wird der GBL nach den Ansätzen für eine Person in einem 2-Personenhaushalt berechnet.

Junge Erwachsene Person mit eigener Wohnung, nicht anerkannt: Einer jungen erwachsenen Person, die einen eigenen Haushalt führt, wird der GBL um 20 Prozent gekürzt, wenn sie nicht in Ausbildung ist, keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, an keinem Integrationsangebot teilnimmt oder keine eigenen Kinder betreut.

Junge Erwachsene Person mit eigener Wohnung, anerkannt: Einer jungen erwachsenen Person, die aus anerkannten Gründen einen eigenen Haushalt führt, kann der GBL auf Basis einer Person über 25 Jahre berechnet werden, wenn sie in Ausbildung ist, einer Erwerbstätigkeit nachgeht, an einem Integrationsangebot teilnimmt oder eigene Kinder betreut.

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

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SKOS-Grundlagenpapier 

Junge Erwachsene in der Sozialhilfe

SKOS-Praxisbeispiel

Junge Erwachsene in Ausbildung: Wann bezahlt die Sozialhilfe?

SKOS-Praxisbeispiel

Budget junger Erwachsener im Haushalt der Eltern

SKOS-Praxisbeipiel

Muss sich ein Rekrut an den Haushaltskosten beteiligen?

SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen b

Unterstützungseinheit

SKOS-RL, Kapitel C.3.2 Abs. 3 und 4 

Junge Erwachsene

SKOS-RL, Kapitel C.3.2 Erläuterungen c

Junge Erwachsene